- Aussagegenehmigung
- Aussagegenehmigung,öffentliches Dienstrecht: Genehmigung des Dienstvorgesetzten, ohne die ein Beamter oder sonstiger Angehöriger des öffentlichen Dienstes über Angelegenheiten, die der allgemeinen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit unterliegen, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben darf (§§ 54 StPO; 376 ZPO; 61 ff. Bundesbeamtengesetz). Eine Versagung der Aussagegenehmigung (zuständig ist die oberste Aufsichtsbehörde) kommt insbesondere in Betracht, um ernste Gefahren für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu vermeiden. Die Ablehnung der Aussagegenehmigung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt.
Universal-Lexikon. 2012.